Anforderungen für eine gute Prepaid Karte

Verbraucherzentrale Göttingen im Gespräch

Anforderungen für eine gute Prepaid Karte

Prepaid Karten machen aktuell etwa die Hälfte aller deutschen Handytarife aus. Der Erfolg der Karten erklärt sich neben den preiswerten Tarifen und Gebühren auch durch die Einfachheit der Handhabung. In der Regel zahlen Kunden nur, was sie verbrauchen und fixe Kosten im Form von Grundgebühren oder Mindestumsätzen gibt es nicht. Darüber hinaus ist eine Prepaidkarte in der Regel jederzeit wieder kündbar, so dass Kunden damit auch flexible bleiben.

Mittlerweile gibt es mehr als 50 Prepaid Anbieter und Tarife auf dem deutschen Markt. Allerdings gibt es zwischen diesen Karten durchaus Unterschiede und die Verbraucherzentrale Göttingen hat einige Punkte angesprochen, die bei vielen Betreibern noch im Argen liegen.

So werden die Fristen für die Gültigkeit des Guthaben bei vielen Anbietern nur sehr versteckt kommuniziert. Auch die Ablaufdaten für Prepaid-Karten finden sich in der Regel nur in den AGB oder im Kleingedruckten.

Darüber hinaus locken Anbieter oft mit einer sogenannten Komfotaufladung. Dann wird automatisch nachgeladen, wenn das Guthaben einen bestimmten Stand unterschreitet. Das ist durchaus praktisch, erschwert aber auch die Kostenkontrolle.

Die Verbraucherzentrale Göttingen fordert daher von den Anbietern in diesen Punkten nachzubessern. Im Details sehen die Forderungen wie folgt aus:

Prepaid muss den Verbrauchern die Sicherheit geben, die monatlichen Kosten bzw. Ausgaben im Blick zu behalten. Ein Prepaid-Vertrag darf unter keinen Umständen ins Minus rutschen. Telefonieren, Simsen und im Internetsurfen im In- oder Ausland darf nur bei positivem Guthaben möglich sein. Lässt ein Anbieter einen Negativsaldo zu, muss er unmittelbar im Buchungsvorgang auf ein Kostenminus und auf das Einrichten einer Rufnummern- bzw. Drittanbietersperre hinweisen.

Wer mit Kostenkontrolle wirbt, sollte seine Kunden auch vor der automatischen Aufladungen schützen. Folglich sollte die Möglichkeit der Komfortaufladung nicht voreingestellt sein – vor allem wenn es um die Zielgruppe Kinder/ Jugendliche geht.

Hat die SIM-Karte nur eine begrenzte Gültigkeit, müssen Anbieter darauf deutlich hinweisen und darüber informieren. Vor allem, wenn innerhalb von sechs Monaten neues Guthaben aufgeladen werden muss.

Ob der Aufruf tatsächlich zu einer Verbesserung führt, ist aber fraglich. So lange Prepaidkarten auch ohne Änderungen attraktiv sind, haben die Anbieter wenig Veranlassung hier nachzubessern.

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