Datenschutz und seine Folgen

Die DSGVO ist seit wenigen Wochen in Kraft getreten und bisher gibt es keine Nennenswerten Klage- und/oder Abmahnwellen zu verzeichnen. Einerseits gab es aber auch viele Löschungen von Seiten, die entweder der DSGVO nicht zugestimmt haben oder einfach mit der damit verbundenen Arbeit überfordert waren. Die Lösungen die derzeit am Markt sind, sind vielfältig. Einserseits sieht man Seiten auf denen die Nutzer gefragt werden welche Cookies geladen werden dürfen, andererseits gibt es bei Anderen lediglich einen Hinweis darauf das es Cookies gibt. Wenige positive Beispiele zeigen nicht nur eine automatische Abfrage gespeicherter Daten, sondern auch eine genaue Auflistung der verwendeten Cookies und deren Funktionen an.
Doch für Wen gilt die Datenschutz Grundverordnung eigentlich?

Die Frage ist einfach zu beantworten, für jeden! Sobald eine Internetseite ein deutschsprachiges Angebot hat, gilt dieses als ein abzielen auf den europäischen Markt. Gleiches gilt natürlich auch für alle anderen europäischen Sprachen und Länder genauso. Sprich der reine Gedanke auf den europäischen Markt zielen zu können reicht schon aus um den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung zwangsweise unterworfen zu werden. Als Beispiel kann man hier zum Beispiel das Euro Palace Online Casino nehmen. Da sagt alleine der Name bereits das es auf dem europäischen Markt verfügbar sein soll.

Was bedeutet das für mich als Kunden?

Als Kunde eines Unternehmens oder Leser einer Seite hat man seit dem 25.Mai ein klares Recht darauf zu erfahren wie die eigenen Daten verarbeitet werden, wo sie verarbeitet werden, warum und wie lange sie gespeichert werden. Notfalls ist die Seite, bzw. der Seitenbetreiber auch dazu verpflichtet die gespeicherten Daten zu löschen.
Das kann gerade für kleinere Blogger natürlich zu einem großen Problem werden. Wie garantiert man zum Beispiel sicherstellen zu können das Facebook die Daten der Likebox gelöscht hat, das Google Analytics nicht gespeichert hat wer, wann, wie lange und was auf einer Website gesehen hat (Ja das geht mit Google Analytics auch wenn es fast niemand nutzt). Hinzu kommen Werbecookies die von Partnerprogrammen stammen können und natürlich auch Cookies die irgendwann von irgendwelchen Plug-Ins aus Content Managmentsystemen hängen geblieben sind.
Die Folgen

Ganz klare Folge war für viele das panische löschen ihrer Seiten. Vor allem kleinere Seitenbetreiber die die Arbeit gescheut haben und/oder Seiten für andere Unternehmen, Kleinunternehmer wie Nageldesigner oder Handwerker gehostet haben, weil eben gerade noch ein paar hundert MB Speicher auf dem eigenen Webspace frei waren, sind gelöscht worden. Selbst bei Facebook Gruppen kursiert das Gerücht das Gruppenbetreiber für das Verhalten von Facebook mitverantwortlich sein können. Das verunsichert viele.
Eines ist klar: Die Datenschutzgrundverordnung gibt uns Nutzern weitläufige Rechte, allerdings schränkt sie das Internet und vor allem auch die Strafrechtlichen Ermittlungen in selbigem, stark ein. Wenn alleine eine E-Mail schon reicht um eine Löschung der kompletten, gespeicherten Daten, anzufordern, dann ist es wohl nicht mehr weit her mit dem erkennen von strafrechtlich relevanten Dingen im Internet.

Privatsphäre ist natürlich gerade im Internet wichtig, aber wir deutschen scheinen es an vielen Stellen mal wieder zu übertreiben, denn sind wir mal ehrlich zueinander! Ganz ehrlich! Wieviele „Wir haben unsere Datenschutzerklärung geändert“ E-Mails haben sie wirklich komplett und aufmerksam gelesen? Wie oft haben sie sich den Hinweis „Diese Website verwendet Cookies“ komplett durchgelesen und auf „weitere Hinweise“ geklickt? Wir gehen davon aus das es eine einstellige Zahl unter 3 sein wird!

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